Platzordnung Dorfen

Platzordnung Dorfen

Stand 30.07.2022

 

  1. Alle Teilnehmer und Besucher entsorgen ihren Abfall zu Hause.
    Bei Verstößen sind Entsorgungskosten von mindestens € 25,- zu bezahlen!
  2. Es ist ausschließlich Gebrauchtware erlaubt, Neuware ist von der Stadt untersagt.
  3. Das Verteilen von Flyern und Handzetteln ist nicht gestattet.
  4. Der Flohmarkt darf erst 1 Stunde vor dem Beginn angefahren werden.
    Generell gilt: die Anfahrt vor 6.00 Uhr ist untersagt.
  5. Bei allen Veranstaltungen ist den Anweisungen der Ordnungs- und Hilfskräften Folge zu leisten.
  6. Bitte keine Zigarettenkippen auf den Boden werfen, diese gehören in den Aschenbecher.
  7. Es dürfen keine verbotenen Gegenstände verkauft werden,
    insbesondere keine scharfen Waffen, keine feststehenden Messer und keine nationalsozialistische Waren.
  8. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen, Diebstählen oder Sachschäden.
    Dies gilt nicht für ein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters.
  9. Der Betreiber hat das Hausrecht und kann bei relevanten Verstößen gegen die Platzordnung oder geltende Gesetze einen Verweis vom Volksfestplatz aussprechen.